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Verbot von Leuchtmitteln mit Quecksilber
verschiedene Lampen

Hintergrund des Verbots ist die RoHS-Richtlinie (Restriction on use of hazardous substances) der EU, welche von der Schweiz übernommen wurde. Dort steht, dass quecksilberhaltige Elektro- und Elektronikgeräte grundsätzlich nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Es sei denn, die EU-Kommission gewährt Ausnahmen. Solche Ausnahmen gab es bislang für Leuchtmittel. Diese Ausnahmen fallen nun aber für jene quecksilberhaltigen Leuchtmittel weg, wo es Alternativen gibt.

 

Leuchtmittel

Import erlaubt bis

Abverkauf/Handel erlaubt bis

Kompaktleuchtstofflampen    

24.02.2023Unbeschränkt*

Ringförmige Leuchtstofflampen

24.02.2023Unbeschränkt*

Lineare Leuchtstofflampe T5

24.08.2023Unbeschränkt*

Lineare Leuchtstofflampe T8

24.08.202331.08.2025

Hochvolt-Halogenlampen G9 

01.09.202331.08.2025

Niedervolt-Halogenlampen G4, GY6,35

01.09.202331.08.2025

* Anforderung an die Energieeffizienzverordnung für die Abgabe muss erfüllt sein

 

Weiterhin zulässige Non-LED-Leuchtmittel sind zum Beispiel:

  • R7s-Halogenlampen ≤ 27000 lm (ca. 140 W)
  • Hochdruckentladungslampen
  • Speziallampen

 

Bereits geltende Verbote:
Schon länger verboten sind die Quecksilberdampf-Lampen (QL) und seit 01.09.2021 sind die folgenden Leuchtmittel nicht mehr erlaubt:

  • Hochvolt-Glühlampen und Halogenglühlampen ausser R7s-Halogenlampen unter 2700 lm (ca. 140 W)
  • Niedervolt-Halogenlampen: GU4, GU5.3 und G53 mit Reflektor und einem Abstrahlwinkel von über 10 Grad
  • Leuchtstoffröhren: T12 und T2
  • Leuchtstofflampen mit integriertem Betriebsgerät (Sparlampen)

 

Alternativen:
Unterdessen gibt es fast für jedes Leuchtmittel einen LED-Ersatz. Diese liegen preislich zwar über den bisherigen Modellen, sind dafür aber energieeffizienter und langlebiger.

 

Umstellung:
Die Umstellung auf die LED-Alternativen ist jedoch nicht ganz so einfach und benötigt entsprechend Zeit. Es ist nicht immer eindeutig ersichtlich, welcher Leuchtmitteltyp neu verwendet werden sollte. Daher empfiehlt es sich, das Leuchtmittel herauszunehmen und sich in einem Fachgeschäft beraten zu lassen.

 

Entsorgung:
Wegen ihres giftigen Inhalts dürfen Leuchtmittel, die Quecksilber enthalten, nicht im Hauskehricht entsorgt werden. Sie gehören in den Sondermüll bei den entsprechenden Abgabestellen. Die vorgezogene Recyclinggebühr bei Elektronikgeräten macht es zudem möglich, dass diese auch kostenlos bei jedem Geschäft, welches diese Produkte verkauft, abgegeben werden kann.

 

Energieetikette:
Unabhängig davon ist, dass Leuchtmittel seit dem 01.09.2021 mit der neuen Energieetikette gekennzeichnet werden müssen. Die Übergangsfrist ist für die meisten Leuchtmittel mit der alten Energieetikette per 31.12.2022 abgelaufen. Somit sollten ab 2023 die alten Energieetiketten mehrheitlich aus dem Verkauf verschwinden.
 

Wichtigsten Fragen und Antworten (FAQs)

 

Frage

Antwort

Warum ist Quecksilber problematisch?Quecksilber ist ein hochgiftiges Schwermetall, das die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädigt. Wenn es einmal in die Umwelt freigesetzt worden ist, wird es durch Luft und Wasser über grosse Strecken transportiert. Daher bestehen seit bereits über dreissig Jahren in der Schweiz Regulierungen, welche die Verwendung von Quecksilber in Produkten beschränken, wenn geeignete Alternativen vorliegen.
Wo genau ist das Problem mit Leuchtmitteln, die Quecksilber enthalten? Wenn sie leuchten oder beim Entsorgen?Die Problematik liegt vor allem in der Entsorgung:
Am Ende ihrer Lebensdauer gelten quecksilberhaltige Leuchtmittel als Sonderabfälle, die separat gesammelt und entsorgt werden müssen. Diese umweltverträgliche Entsorgung ist technisch anspruchsvoll. Nicht nur in Europa, sondern auch in anderen Teilen der Welt bestehen daher Bestrebungen, Quecksilber aus Leuchtmitteln zu verbannen. 
 
Werden alle Leuchtmittel mit Quecksilber verboten oder gibt es noch Ausnahmen?Ausnahmen gibt und braucht es dort, wo ein Ersatz von Quecksilber aus technischen oder ökonomischen Gründen nicht möglich oder die Zuverlässigkeit der quecksilberfreien Produkte nicht gewährleistet ist. Einige Speziallampen wie zum Beispiel Sicherheitslampen, UV-Lampen oder Projektoren dürfen weiterhin Quecksilber enthalten. 
Zudem ist wichtig, dass die Alternativen zu den Quecksilberhaltigen Leuchtmittel Vorteile aufweisen müssen – für die Umwelt, die Gesundheit und die Sicherheit der Konsumenten und Konsumentinnen.
 
Was bedeutet dieses Verbot für die Konsumentinnen und Konsumenten?In den meisten Fällen können quecksilberhaltige Leuchtmittel durch energieeffiziente LED-Leuchtmittel ausgetauscht werden. In wenigen Fällen müssen für einen Austausch die technischen Einrichtungen angepasst werden.
Im Zweifelsfall sollte ein Fachgeschäft zur Beratung beigezogen werden.
 
Wieso werden diese Leuchtmittel immer noch verkauft?

Es gelten Übergangsfristen für den Verkauf dieser Leuchtmittel: (siehe Tabelle oben)

Wenn die Leuchtmittel aber die Anforderung der Energieeffizienzverordnung für die Abgabe erfüllen, dürfen die Verkaufsstellen die vorhandenen Bestände an quecksilberhaltigen Leuchtmittel ohne zeitliche Befristung verkaufen.

Was kann dieses Quecksilberverbot bei den Leuchtmitteln zudem noch bewirken?Es ist mit weiteren Energieeinsparungen zu rechnen, denn LED-Leuchtmittel gelten als langlebig und energiesparend.
Aktuell gibt es viele Umstellungen im Bereich der Leuchtmittel. Was muss die Konsumentin und der Konsument beachten?

Für die Konsumentinnen und Konsumenten ändert sich nicht allzu viel. Die neuen LED-Leuchtmittel passen in der Regel in den vorgegebenen Sockel der Leuchte. Je nach Leuchtmittel ist der Preis höher. Das kompensiert sich aber mit der längeren Nutzungsdauer der LED-Leuchtmittel. Zudem verbrauchen sie auch weniger Strom.
Bei Leuchtstofflampen mit Stecksockel ist in der Leuchte ein Vorschaltgerät und manchmal zusätzlich ein Starter enthalten. Ohne funktioniert die Leuchte nicht. Beim Ersatz muss darauf geachtet werden, dass das neue Leuchtmittel zum Typ des vorhandenen Vorschaltgeräts passt. Im Zweifel sollte ein Fachgeschäft aufgesucht werden.

Einschneidender sind die Änderungen im gewerblichen Bereich, wo aktuell viele Leuchtstoffröhren im Einsatz sind. Experten empfehlen normalerweise die Gesamtsanierung, da damit auch gerade die Beleuchtungsqualität verbessert wird.
 

Seit dem 1. September 2021 müssen Lichtquellen zudem mit der neuen Energieetikette deklariert werden. Warum?Die neue Energieetikette war nötig, denn die technische Entwicklung hatte die alte Skala weit überholt. Jetzt können die Unterschiede bei modernen LED-Leuchtmittel wieder abgebildet werden. Allerdings führt es vereinzelt zur Verwirrung, weil die aktuell besten LED-Leuchtmittel gemäss neuer Skala in den Klassen B und C liegen.
Dies könnte zur Annahme führen, dass die Leuchtmittel schlechter geworden sind, da sie mit der alten Klassierung zum Beispiel ein A++ aufwiesen. Das ist aber nicht der Fall. Es ist nur die Klassifizierung viel strenger geworden. Die beste Klasse A bleibt vorerst sogar ungenutzt als Reserve für künftige Leuchtmittel, die noch effizienter sind als was heute möglich ist.
Noch bis Ende 2022 dürfen Leuchtmittel mit der alten Energieetikette abverkauft werden.